Sonderregelungen der Geschäftsbedingungen für Gäste, die 14 Tage vor Messebeginn
eine Auftragsbesttigung von MAB erhalten.
§ 1 Allgemeines
MAB vermittelt private Gästezimmer und Appartements, Pensionen und Hotels. Ein von uns erstelltes Angebot zugesandt per Email ist unverbindlich.
Ist der Kunde mit dem Angebot einverstanden, bekommt er von MAB eine Auftagsbestätigung per Email. Diese gilt als verbindlich vom Gast reserviert. In der Auftragsbestätigung wird dem Kunden
die Adresse mit Telefonnummer der bestellten Unterkunfte mitgeteilt.
Stornierungen sind 14 Tage vor Messebeginn nicht mehr möglich und zu 100% des Mietzins vom Kunden zu zahlen.
Vom Kunden reserviert Mietobjekte sind für beide Vertragspartener verbindlich.
Kommt ein Vertragpartner seinen Pflichten nicht nach, so hat er gegeüber dem anderen Vertragpartner vollen Schadenersatz zu leisten.
Allgemein gilt, bei Einverständnis der Auftragsbestätigung sind 20% des Mietzins als Mietsicherheit fällig.
Steht der Messsetermin aber kurz bevor , so muss die Rechnung vom Kunden kurz vor der Messe oder während der Messe §zu 100% beglichen werden.
Ansonsten gelten die weiteren Punkte der Allgemeinen Geschätsbedingungen.
Allgemeine Geschäfts-und Zahlungsbedingungen
§ 2 Gegenstand des Vertrages
1. MAB Backhaus vermittelt Mietobjekte für Messe-Unterkünfte zwischen Mieter und Vermieter.
2. Die Vermittlung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der mit beiden Unterschriften versehene Mietvertrag bei der Vermittlerin vorliegt.
3. Der Vermieter ist bekannt, dass der Vermieter die Vermittlerin bevollmächtigt hat, den vorliegenden Mietvertrag im Namen des Mieters abzuschließen.
§ 3 Pflichten des Mieters
1. Der Nutzer des Mietobjekts (Gast) quittiert dem Vermieter bei seiner Abreise die Dauer der Übernachtungen und die Anzahl der Personen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, die Gäste vorher auf diese Vertragsvereinbarung hinzuweisen.
3. Der Mitarbeiter des Mieters muss das Mietobjekt und die darin befindlichen Gegenstände sorgfältig behandeln. Mitvermietete Zubehörstücke wie Mobiliar etc. hat er bei Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat darauf zu achten, dass beim erlassen des Mietobjekts, Fenster und Türen vorschriftsmäßig verschlossen sind und unnötige elektrische Geräte abgeschaltet sind, soweit der Vermieter keine anderen Anweisungen gibt.
4. Der Mieter haftet für alle Personen, die er im Mietobjekt untergebracht hat. Etwaige Schäden am Mietobjekt oder seinen Bestandteilen sind unverzüglich, unabhängig vom Verschulden, dem Vermieter und der Vermittlerin zur Kenntnis zu bringen. Wird die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, so trägt der Mieter jede Intensivierung des Schadens.
5. Die Nutzer sollten das Mietobjekt am Abreisetag spätestens um 12°° Uhr verlassen.
§ 4 Pflichten des Vermieters
1. Nach Unterzeichnung des Mietvertrages ist der Vermieter verpflichtet das Mietobjekt vereinbarungsgemäß bereit zu halten und garantiert die alleinige und ausschließliche Belegung durch den vermittelten Mieter (Gast).
Die Bereitstellung des o. a. Mietobjektes bedeutet, sauber und gereinigt und sollte keine großen Veränderungen gegenüber der Besichtigung haben.
Durchführung von Nutzerwechsel:
Ein Bettenwechsel pro Anzahl der Betten pro Objekt ist kostenlos.
Der zweite Wechsel wird mit 10,- € pro Person berechnet.
Bettwäschewechsel alle 4 Tage oder bei Nutzerwechsel.
Reinigung des Mietobjektes jeden zweiten Tag oder bei Nutzerwechsel.
Frühstückzubereitung:
bei Appartements: die Bereitstellung von Speisen und Getränken zur Frühstückszubereitung (Kaffee, Tee, Brot, Butter, Wurst, Käse, Konfitüre, Joghurt, Müsli oder Flakes, 1 Flasche Mineralwasser und 1 Flasche Fruchtsaft). Bei Zimmer: die Zubereitung eines kontinentalen Frühstücks.
2. Folgende Ausrüstung im o. a. Mietobjektes wird zugesichert.
Namensschild der Vermieter am Haus oder an der Wohnung, funktionstüchtiges TV-Gerät mit Bedienungsanleitung, Kleiderschrank oder Garderobe im Mietobjekt zum Aufhängen der Kleidung, ein adäquates Bett – wie bei der Besichtigung. Tisch / Stuhl / Badezimmer.
Gebrauchsanweisung für Heizung und Warmwasserzubereiter, deutlich sichtbar und lesbar. Der Vermieter gewährleistet für die gesamte Mietzeit, dass er oder ein vorher genannter Vertreter unter einer angegebenen Telefonnummer zu erreichen ist.
Das gleiche gilt für eine Anschrift, für eventuelle Mängelrügen. Ersatzweise kann auch der Vermittler angesprochen werden.
§ 5 Mehrbelegung / Untervermietung
1. des Appartements mit mehr als denen im Vertrag aufgeführten Personen (Mehrbelegung) ist zunächst die schriftliche Zustimmung der Vermittlerin MAB einzuholen.
2. Zeigt der Mieter die Mehrbelegung der Vermittlerin MAB vorher an und der Vermieter stimmt zu, so bestimmen Vermieter und Vermittlerin eine angemessene Mietzinserhöhung aus. Der Mieter sichert zu, seine Mitarbeiter in geeigneter Weise davon zu unterrichten, dass eine nicht genehmigte Mehrbelegung einen Vertragsbruch darstellt und den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.
§ 6 Gewährleistung / Mängel
1. Mängel beim Mietobjekt.
Der Mieter beauftragt die Vermittlerin MAB die Mängel gegenüber dem Vermieter zu rügen. Dem Vermieter ist die einmalige Gelegenheiten zur Nachbesserung einzuräumen. Der Vermieter verpflichtet sich die Mängel bis 19°° Uhr am Folgetag zu beseitigen.
2. Bei Nichteinhaltung der vertraglich zugesicherten Leistungen wird nach Erheblichkeit der Mängel der Mietzins entsprechend angepasst.
Mängelprotokoll.
3. Bei erheblichen Mängeln erstellen die Vertragsparteien (Mitarbeiter bzw. Mieter, Vermieter und Vermittlerin MAB) bei einem Ortstermin ein Mängelprotokoll. Ist die Beseitigung der erheblichen Mängel nicht möglich, oder verweigert der Vermieter die Beseitigung, kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Der Anspruch auf Mietzahlung entfällt. Weitere Ansprüche daraus für den Mieter entfallen auch solche, die sich aus der Beschaffung eines Ersatzquartiers ergeben. Eine Schadenersatzforderung kann nur mit rechtlichen Mitteln erfolgen.
§ 7 Kündigung
1. Der Mieter ist zur Kündigung oder zur Minderung des Mietzins berechtigt, sofern der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt oder Angaben zur Unterkunft objektiv falsch waren.
2. Der Vermieter kann die gebuchte Unterkunft nur aus schwerwiegenden, nachweisbaren ( schwere Krankheit, Schäden in der Unterkunft …) stornieren.
§ 8 Sonstiges
1. Der Vertrag ist unter Vermittlung der Vermittlung MAB zustande gekommen.
2. Die Vertragssprache ist deutsch. Nur diese vorliegende Vertragsversion ist verbindlich. Das gilt auch für Auslegungsfragen.
3. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Andere Rechtsordnungen werden nicht angewandt. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertag ist der Bezirk, in dem sich die Mietsache befindet (§ 29a Abs. 1 ZPO).
4. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
5. Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam werden oder eine Rechtslücke aufweisen, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. An deren Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt und einer rechtlichen Prüfung standhält.
Verträge:
Vermittlungsvertrag (pdf)
Mietvertrag Gast (pdf)
Vermittlungsvertrag Gastgeber (pdf)
Mietvertrag Gastgeber (pdf)